Information zum neuen Bundesmeldegesetz

Zum 1. November 2015 trat ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die Landesmeldegesetze ablöst.

Ab sofort hat jeder Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in welcher der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt (Wohnungsgeberbestätigung).

Die Wohnungsgeberbescheinigung können Sie hier downloaden. Selbstverständlich ist das Formular auch im Rathaus, Zimmer 1, Erdgeschoss erhältlich.


Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.