An-, Ab- und Ummeldungen

Die Meldefrist beträgt zwei Wochen.

Wenn Sie von einem anderen Ort nach Pappenheim ziehen, erfolgt automatisch eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt Ihrer Zuzugsadresse. 

Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland fortziehen.

Für Anmeldungen und Ummeldungen ist eine Bescheinigung des Wohnungsgebers (i.d.R. Vermieter) vorzulegen. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen oder im Einwohnermeldeamt abholen. Sind Sie selbst Eigentümer des zu beziehenden Anwesens, ist eine Eigenbestätigung abzugeben. 

Vorzulegende Unterlagen:

- Wohnungsgeberbestätigung

- sämtliche gültige Personalausweise und Reisepässe

- Geburtsurkunde (wenn Sie noch nie in Pappenheim wohnhaft waren)

- Nachweis zum Familienstand (Eheurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehemannes/der Ehefrau)

- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben haben)

Allgemeine Hinweise zum Meldeschein

Die Hinweispflichten auf dem Meldeschein (Anlage 3) können Sie hier einsehen.

Die optionalen Hinweise (Anlage 4) können Sie hier nachlesen.