Führungszeugnis

Bei der Beantragung eines Führungszeugnisses sind verschiedene Arten zu unterscheiden.

Bitte bringen Sie deshalb bei der Beantragung unbedingt die Aufforderung der Stelle mit, bei der Sie das Führungszeugnis vorlegen müssen.

Sollten Sie ein erweitertes Führungszeunis benötigen, ist hierzu eine schriftliche Bestätigung der vorzulegenden Stelle erforderlich.

Für erweiterte Führungszeugnisse zur Vorlage bei Ihrem Verein (im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes) ist eine Bestätigung zur Gebührenbefreiung des Vereinsvorstandes vorzulegen. Wird diese Bestätigung nicht vorgelegt, ist bei Beantragung die volle Gebühr zu entrichten.

Benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Verein, legen Sie uns bitte das Führungszeugnis im Original vor. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für Sie kostenfrei ausgestellt.

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €.

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte zu entrichten, weshalb eine persönliche Vorsprache im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, notwendig ist.

Hinweis:
Sollte eine falsche Art des Führungszeugnisses beantragt worden sein, weil der Bürger hierüber keinen Nachweis brachte, übernimmt die Stadt Pappenheim keine Haftung. Für das neue Führungszeugnis fällt dann  nochmals die gesamte Gebühr an.

 

Das Führungszeugnis wird nur bei der Stadt Pappenheim beantragt und vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Es geht Ihnen ca. eine Woche nach Beantragung zu (sofern es sich nicht um ein behördliches Führungszeugnis handelt). Über den Inhalt des Führungszeugnisses wird die Stadt Pappenheim nicht in Kenntnis gesetzt.

 

Online-Beantragung von Führungszeugnissen möglich

Sie haben nun auch die Möglichkeit, Ihr Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:

  • Einen neuen Personalausweis oder einen  elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Die ab dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2. Frühere Versionen sind nicht nutzbar.
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Hier kommen Sie zur Online-Beantragung!