Anfertigung Lichtbilder in der Behörde

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat uns informiert, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis-, und ausländnerechtlichen Dokumentenwesen am 03.06.2020 im Bundeskabinett behandelt wurde. MIt dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist nach derzeitigen Planungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat voraussichtlich Ende November 2020 zu rechnen. Einzelheiten zu diesem Gesetzentwurf finden Sie unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur-staerkung-der-sicherheit-im-pass-und-ausweiswesen.html.

Das Inkrafttreten der gehäuft nachgefragten Änderungen zur Anfertigung des Lichtbildes (in Behörden) ist danach zum 01.05.2025 vorgesehen.
Bis dahin gilt weiterhin, dass Bürger zur Beantragung hoheitlicher Dokumente ein ausgedrucktes biometrisches Lichtbild mitbringen müssen. Die Möglichkeit zur Erstellung des Lichtbilds in der Behörde ist nicht gegeben. Es können auch keine digitalen Bilder verarbeitet werden. Das Ausdrucken durch die Stadt Pappenheim ist nicht möglich.

Die weiteren erforderlichen Unterlagen zur Beantragung hoheitlicher Dokumente finden Sie hier.


Personalausweis

vorzulegende Unterlagen:

- biometrisches Passbild (Richtlinien)

- Geburts- oder Heiratsurkunde (nur wenn Sie noch kein Ausweisdokument der Stadt Pappenheim erhalten haben)

 

Zur Beantragung müssen Sie persönlich erscheinen, da Ihre Unterschrift direkt geleistet werden muss!

Nach der Beantragung dauert es ca. 2 Wochen bis der Ausweis abholbereit ist. Sie erhalten einen PIN-Brief der Bundesdruckerei in Berlin. Sobald dieser Brief angekommen ist, ist der Ausweis bei der Stadt Pappenheim abholbereit. Den Status Ihres Personalausweises können Sie auch in unserem Bürgerserviceportal abrufen.

Die Abholung des Dokuments kann nur persönlich oder durch eine spezielle Vollmacht erfolgen.

Kosten:

Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80 €

Personalausweis über 24 Jahren: 37,00 €

 

Die anfallenden Gebühren sind bei Beantragung bar oder per EC-Karte zu entrichten.

 

Achtung: Ab 02.08.2021 ist - neben diversen Designanpassungen - die verpflichtende Aufnahme der Fingerabdrücke im Antragsverfahren einzuführen. Ab diesem Stichtag ist demnach eine Beantragung eines Personalausweises ohne Aufnahme der Fingerabdrücke nicht mehr möglich.

Reisepass

vorzulegende Unterlagen:

- biometrisches Passbild (Richtlinien)

- Geburts- oder Heiratsurkunde (nur wenn Sie noch kein Ausweisdokument der Stadt Pappenheim erhalten haben)

 

Zur Beantragung müssen Sie persönlich erscheinen, da Ihre Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke direkt aufgenommen werden müssen!

Nach der Beantragung dauert es ca. 3 Wochen bis der Pass abholbereit ist.

Den Status Ihres Personalausweises können Sie auch in unserem Bürgerserviceportal abrufen.

Kosten:

Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 €

Reisepass über 24 Jahren: 60,00 €

 

Die anfallenden Gebühren sind bei Beantragung bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass kann nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Für Kinder ab 13 Jahren ist ein Personalausweis oder Reisepass auszustellen.

vorzulegende Unterlagen:

- biometrisches Passbild (Richtlinien)

- Geburtsurkunde (nur wenn Sie noch kein Ausweisdokument der Stadt Pappenheim erhalten haben)

 

Zur Beantragung müssen beide Sorgeberechtigten des Kindes erscheinen bzw. eine schriftliche Zustimmungserklärung des nicht erscheinenden Sorgeberechtigten mitgebracht werden. Sofern das Kind bereits unterschriftsfähig ist, sollte es bei Beantragung anwesend sein.

Der Kinderreisepass kann, je nach Dringlichkeit, gleich ausgehändigt werden. 

Bitte halten Sie Augenfarbe und Größe des Kindes bereit.

 

Kosten:

Kinderreisepass: 13,00 €

Verlängerung Kinderreisepass / Datenänderung aufgrund optischer Veränderung: 6,00 €

 

Die anfallenden Gebühren sind bei Beantragung bar oder per EC-Karte zu entrichten.