Sterbefallbeurkundung
Wer ist zuständig für die Beurkundung?
Zuständig zur Beurkundung eines Sterbefalles ist immer das Standesamt in dessen Bezirk ein Mensch verstirbt. Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalles das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt des Verstorbenen.
Innerhalb welchen Zeitraums ist ein Sterbefall anzuzeigen?
Ein Sterbefall ist spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.
Wer kann den Sterbefall anzeigen?
Der Sterbefall kann nur von einer Person angezeigt werden, die beim Tod zugegen war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Aus eigenem Wissen unterrichtet gilt, wer auf Grund eigener Wahrnehmung befähigt ist, zu erkennen, dass eine bestimmte Person verstorben ist. Dies kann auch der Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens sein.
Findet über den Tod einer Person eine amtliche Ermittlung statt, weil z.B. ein gewaltsamer Tod, Freitod oder ein Unglücksfall vorliegt oder vermutet wird, zeigt die zuständige Polizeidienststelle den Sterbefall schriftlich an. Die Angehörigen müssen aber die erforderlichen Angaben machen und die notwendigen Nachweise vorlegen.
Genaue Aufstellung der benötigten Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalles:
1. Todesbescheinigung des Arztes
2. Wohnsitzbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
3. Ausweis des Verstorbenen und des Anzeigenden
4. Nachweis über den Familienstand des Verstorbenen
zum Nachweis des Familienstandes gilt folgendes:
bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister oder Eheurkunde
bei Geschiedenen zusätzlich: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Vermerk der Scheidung in der Eheurkunde
bei Verwitweten zusätzlich: Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten oder Vermerk des Todes in der Eheurkunde
Falls der Verstorbene in Pappenheim beigesetzt werden soll, wenden Sie sich bitte an unsere Friedhofsverwaltung.